Ihre Spenden bis zu 200 Euro können Sie mit unserer vereinfachten Zuwendungsbestätigung + Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einreichen.
Bis zu diesem Betrag ist keine amtliche Spendenquittung notwendig. Damit helfen Sie uns auch, den administrativen Aufwand zu verringern.
Info: ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch EDV-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken vorzulegen. Dieses Dokument ersetzt eine individualisierte Zuwendungsbestätigung bei Spenden bis 200,- Euro und ist ohne Unterschrift gültig.