Vereinfachte Spendenquittung

An alle Unterstützer, Unterstützerinnen, Spender und Spenderinnen

Ihre Spenden bis zu 200 Euro können Sie mit unserer vereinfachten Zuwendungsbestätigung + Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einreichen.

Bis zu diesem Betrag ist keine amtliche Spendenquittung notwendig. Damit helfen Sie uns auch, den administrativen Aufwand zu verringern.

Nutzen Sie jetzt unseren vereinfachten Spendennachweis


Info: ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch EDV-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken vorzulegen. Dieses Dokument ersetzt eine individualisierte Zuwendungsbestätigung bei Spenden bis 200,- Euro und ist ohne Unterschrift gültig.

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